BOHRPFAHLARBEITEN für Großbohrpfähle

Wir führen Großbohrpfähle mit Nenndurchmessern von 620, 750, 880, 1180 und 1500 Millimeter und größer als Tiefengründung aus. Die maximale Bohrtiefe beträgt je nach Baugrund ca. 35 Meter..

Die Bohrrohre werden bei gleichzeitigem Ausbohren des Erdreiches in den Baugrund eingedreht. Nach Erreichen der Endtiefe erfolgen der Einbau des Bewehrungskorbes und das Einbringen des Betons im Kontraktorverfahren.

Grundsätzlich eignen sich Bohrpfähle auch als Baugrubenumschließung, z.B. als tangierende oder überschnittene Bohrpfahlwand zur Sicherung von Lasten aus Nachbargiebeln und überall dort, wo verformungsarme Sicherungswände erforderlich sind.